
Eine entsprechende EU-Verordnung trat um Mitternacht in Kraft. Nur noch unter bestimmten Umständen ist die Entsorgung der Ware erlaubt, etwa falls diese beschädigt wurde. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben erst ab 2030 in Kraft.
Die Entscheidung der EU-Kommission wurde bereist 2023 im Rahmen einer Ökodesign-Richtlinie verabschiedet. Ziel ist es etwa, weniger Müll zu produzieren. Der Kommission zufolge werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet. Alleine in Deutschland würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt.
Der Handelsverband Deutschland erklärte, durch die neue Verordnung könnte das Angebot an reduzierter Ware steigen. Für Händler entstehe jedoch eine deutliche Mehrbelastung.
Diese Nachricht wurde am 19.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
