Freitag, 19. April 2024

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Grundgesetz Artikel 3
Gleichberechtigung von Mann und Frau

Artikel 3 Abs.2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

13.05.2019
Artikel 3 Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Angelika Fromm findet, dass Artikel 3 mehr Anwendung in der katholische Kirche finden sollte. Frauen sollten geweiht werden können und die gleichen Entscheidungsbefugnisse haben wie Männer.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.