Westdeutscher Rundfunk
Gutachten: Umwandlung von "COSMO" verstößt möglicherweise gegen WDR-Gesetz

Die geplante Umwandlung des Radiosenders "COSMO" könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Laut einem Gutachten erfüllt der Sender mit dem neuen Programm "1Live Street" möglicherweise nicht mehr die Vorgaben für sein interkulturelles Programm.

    Das Logo von Cosmo - das internationale und interkulturelle Hörfunkprogramm des Westdeutschen Rundfunks
    Ein Gutachten sieht die Umwandlung des Radiosenders Cosmo durch den WDR kritisch. (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Das Gutachten des Medienrechtlers Gersdorf, das er im Auftrag der Organisation "Neue deutsche Medienmacher*innen" erstellt hat, sieht vor allem die Neuausrichtung auf eine sehr eng definierte Zielgruppe kritisch. Laut WDR soll sich 1Live Street an eine "junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe" richten und sich "schwerpunktmäßig mit der Musikrichtung Hiphop" befassen.
    Das sei problematisch, weil der Gesetzgeber der Anstalt mit seiner Vorgabe an den Sender, sich "vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens" zu widmen, keine Eingrenzung auf bestimmte Altersgrenzen oder auf eine bestimmte Musikrichtung vorgesehen habe, betont Gersdorf.

    NRW-Ministerpräsident Wüst muss prüfen

    Dem Gutachten zufolge muss Ministerpräsident Wüst (CDU) überprüfen, ob der WDR mit seinem Programm die Vorgaben des Gesetzes erfüllt. Auch alle Menschen, die Rundfunkbeiträge zahlen, könnten den WDR demnach wegen eines Verstoßes verklagen.
    Bislang wird der Sender Cosmo vom WDR, Radio Bremen und dem RBB betrieben. Der RBB wird zum 1. April kommenden Jahres aus der Kooperation aussteigen. Zu dem Datum soll auch die Umwandlung des Senders in 1Live Street erfolgen.
    Diese Nachricht wurde am 29.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.