Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Haar- und Barterlass
Soldaten müssen kurze Haare haben

Das Verteidigungsministerium darf seinen Soldaten auch weiterhin vorschreiben, welche Haartracht sie zu tragen haben. Der sogenannte Haar- und Barterlasses ist laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig und nicht diskriminierend.

17.12.2013
    Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
    Soldatinnen und Soldaten stehen in einer Reihe (dpa/picture-alliance/Wolfgang Kumm)
    Männliche Soldaten haben demnach keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Soldatinnen, die ihre Haare auch länger behalten dürfen. "Die Regelung über die Haartracht von Soldatinnen, die diesen auch das Tragen längerer Haare gestattet, stellt eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar, die die striktere Regelung der Haartracht für männliche Soldaten nicht in Frage stellt", hieß es zur Begründung des Bundesverwaltungsgerichts (Az: 1 WRB 2.12 und 1 WRB 3.12).
    Geklagt hatte ein junger Mann, der 2009 den damaligen Grundwehrdienst angetreten hatte. Er hatte 40 Zentimeter lange Haare, die ihm offen auf den Rücken fielen. Im Dienst trug er zunächst einen Pferdeschwanz mit Haaren bis zu den Schulterblättern. Später band er die Haare hoch. Seine Vorgesetzten verlangten, die Haare soweit zu kürzen, dass die Frisur dem Haar- und Barterlass entspricht. Dieser sieht für männliche Soldaten vor, dass Ohren und Augen nicht von Haaren bedeckt sein dürfen und dass die Haare mit aufrechtem Kopf nicht den Uniform- oder Hemdkragen berühren dürfen.
    Der Soldat weigerte sich, seine Haarpracht zu kappen. Seine Beschwerde beim Truppendienstgericht blieb jedoch ohne Erfolg. Auch das Bundesverwaltungsgericht wies den Mann nun ab. "Der spezifische Auftrag und die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sind unverändert in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt."
    Grundwehrdienstleistende hätten von dieser Regel nicht befreit werden müssen, weil sie das Gesamtbild der Bundeswehr maßgeblich mitgeprägt hätten. Soldatinnen müssten den Erlass jedoch nicht erfüllen. Für das äußere Erscheinungsbild von Soldatinnen habe sich bei einem Frauenanteil in den Streitkräften von derzeit rund zehn Prozent noch keine Tradition oder Erwartungshaltung innerhalb der Bundeswehr und in der Öffentlichkeit verfestigt.
    Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
    Der Haarnetzerlaß für Soldatinnen wurde zurückgenommen. (dpa/picture-alliance/Marcus Brandt)
    Der Erlass sorgt seit Beginn für Streit. Der frühere Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt hatte 1971 versucht, mit einem Haarnetzerlass die strikten Regeln zu lockern. Daraufhin wurden 750.000 Haarnetze angeschafft. Der Haarnetzerlass wurde ein Jahr später vor allem wegen Häme zurückgenommen.