
Dabei handelt es sich um Brillen mit eingebauten Kameras und Lautsprechern, die sich per Sprachbefehl steuern lassen und die auf KI-Technologie von Meta zugreifen. Kritiker bemängeln unter anderem, laufende Videoaufnahmen seien nicht klar genug gekennzeichnet. Zahlreiche Frauen berichteten, man habe sie heimlich aufgenommen und das Material ins Internet gestellt.
Dass das leuchtende Lämpchen an der Brille als Erkennungszeichen für eine Aufnahme nicht ausreiche, hatte die Hamburger Behörde unlängst bereits dem Deutschlandfunk mitgeteilt. Nach einer ausführlichen Prüfung äußerte sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Fuchs nun gegenüber der ARD. Fuchs betonte, bei den Brillen handele es sich um nichts anderes als getarnte Kameras. Zur Begründung eines möglichen Verbots heißt es im ARD-Bericht, Besitz und Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, seien in Deutschland nicht erlaubt. Zuständig für ein Verbot wäre demnach die Bundesnetzagentur.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
