Künftig kann auch teilweise entfettetes Pulver aus Hausgrillen verarbeitet werden. Entsprechende Produkte müssen deutlich gekennzeichnet werden.Ab übermorgen dürfen dann auch Larven des Getreideschimmelkäfers - auch Buffalowurm genannt - in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form in den Verkehr gebracht werden. Bisher hat die EU-Kommission neben der Hausgrille und dem Getreideschimmelkäfer auch den Mehlwurm und die Wanderheuschrecke als Lebensmittel genehmigt.
Insekten gelten als proteinreich und werden in einigen Teilen der Welt als gewöhnliches Nahrungsmittel betrachtet. Die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat den Verzehr wissenschaftlich untersucht und als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 24.01.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.