
Das Gericht gab damit einer Klage eines Mitbegründers der pro-palästinensischen Gruppe statt. Die britische Regierung hatte die Organisation im Juli verboten. Die Richter am High Court sahen darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit.
Dennoch bleibt das Verbot von "Palestine Action" vorerst in Kraft. Das Gericht gab sowohl der Aktivistengruppe als auch der Regierung bis zum 20. Februar Zeit, neue rechtliche Argumente vorzulegen.
"Palestine Action" hatte unter anderem Eingänge von israelischen Rüstungsunternehmen in Großbritannien blockiert und rote Farbe versprüht. Das Verbot stellt die Gruppe auf eine Stufe mit der Terrororganisation IS oder mit Al-Qaida und macht die Mitgliedschaft zu einem Verbrechen.
Diese Nachricht wurde am 13.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
