Eines schon mal vorweg: Endgültige, wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit homöopathischer Mittel gibt es nicht. Trotzdem sind sie mehrheitlich apothekenpflichtig. Mechthild Heil möchte genau das ändern. Die 55-Jährige ist Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion des Bundestags. Sie fordert die Apothekenpflicht für homöopathische Mittel abzuschaffen. Vor allem stört sie sich an dem - ihrer Ansicht nach - falschem "Anstrich" den die Apothekenpflicht homöopathischen Mitteln verleiht:
"Ich glaube eine Apothekenpflicht täuscht dem Kunden etwas vor, was gar nicht da ist. Man denkt, wenn man in die Apotheke geht, das ist ganz besonders zugelassen, mit Wissenschaft hinterlegt, besonders beachtet, und das ist bei diesen Mitteln eben nicht so, da gibt es in vielen Fällen nur eine Registrierung, das heißt, da ist kein Nachweis von Wirksamkeit, da gibt es keine wissenschaftliche Studien, und ich glaube das wissen die Kunden nicht." Heil vermutet, dass die Hersteller vor allem den Verkauf im Blick haben und gerade deswegen das Label "apothekenpflichtig" schätzen.
Wirkung mit verheerenden Folgen
Elvira Germes hat eine andere Einstellung zur Homöopathie. Die Radiologin hielt lange Zeit selbst nichts von homöopathischen Behandlungsmethoden, bis sie durch eine eigene Erfahrung "vom Saulus zu Paulus" wurde. Heute ist sie auch als Homöopathin tätig. Sie lehnt die Forderung ab, homöopathische Mittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen: "Ich befürchte, dass man viel Unheil damit anrichten kann. Wenn man die Wirkung von homöopathischen Hochpotenzen kennt, dann leuchtet einem ein, dass auf die Apothekenpflicht schlecht verzichtet werden kann, denn es gibt so drei Grundprinzipien der Reaktion auf homöopathische Mittel. Erstens: gar keine Reaktion, zweitens positive, heilende Reaktion und das Dritte, das muss man wissen, es kann leider auch eine sehr negative Wirkung haben, teilweise sogar verheerende Folgen."
Eines ist für Germes klar: Die Apothekenpflicht stellt sicher, dass der Patient von einer Fachkraft, dem Apotheker/der Apothekerin, beraten und aufgeklärt wird. Ein weiteres Argument für die Apothekenpflicht sieht sie in der Überwachung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: "Das sorgt für einen hohen Standard bei der Herstellung nach den Regeln des homöopathischen Arzneibuches. Und so kann jeder der die Mittel nimmt oder verordnet davon ausgehen, dass es sich um sichere Ausgangstoffe und auch eine sichere Potenzierung handelt."
Klare Deklaration des Ausgangsstoffes
Die sogenannte "Potenzierung" ist das Charakteristische an homöopathischen Medikamenten: Homöopathische Mittel werden durch Vermischung mit Flüssigkeit oder Milchzucker stark verdünnt. Bei hohen Potenzen ist die Verdünnung so stark, dass der ursprüngliche Wirkstoff nicht mehr nachweisbar ist.
Mechthild Heil, sieht darin ein weiteres Problem der Homöopathie: Die Inhaltsstoffe seien nicht klar deklariert. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU fordert deutsche anstatt lateinische Namen: "Ich will mich gar nicht auf eine Diskussion einlassen, ob Homöopathie wirkt oder nicht. Wenn Menschen das nehmen sollen, will ich das gar nicht verbieten. Ich möchte nur, dass man weiß, was der Ausgangsstoff ist und ob ein Teil, des Ausgangstoffes wirklich noch zu finden ist im Medikament, dass das klar deklariert ist."
Die Antwort auf dieses Problem sieht die Ärztin und Homöopathin Germes wiederum ebenfalls in der Apothekenpflicht - durch die damit einhergehende Beratung durch informiertes Personal.
Apothekenpflicht vs. keine Apothekenpflicht für homöopathische Mittel: Die Forderungen liegen weit auseinander. Das Ziel jedoch ist das Gleiche: Verbraucher und Verbraucherinnen sollen geschützt werden.