Bundesgerichtshof
Immobilienmakler muss wegen Diskriminierung Schadenersatz zahlen

Wer bei der Wohnungssuche wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert wird, kann vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen.

    Goldfarbenes Schild an der Zufahrt mit dem Bundesadler und der Aufschrift "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"
    Goldfarbenes Schild an der Zufahrt mit dem Bundesadler und der Aufschrift "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" (picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE)
    Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die wegen ihres pakistanischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen worden war. Der Makler schulde ihr Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro, entschied der BGH.
    Auf der Suche nach einer Wohnung für sich und ihre Familie hatte sich die Klägerin im Internet auf eine Wohnung beworben. Ihr wurde von dem Makler mit der Begründung abgesagt, es seien keine Termine mehr verfügbar. Als sie es dann mit mehreren deutschen Namen bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf probierte, wurden ihr jedoch Besichtigungstermine angeboten.
    Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.