Freitag, 19. April 2024

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Italienurlaub
Reiserechtler: Bei Pauschalreisen "kostenfrei zurücktreten"

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus rät das Robert-Koch-Institut von Reisen nach Italien ab. Der Reiserechtler Kay Rodrega sagt im Dlf, die Beschränkung der Reisefreiheit berechtige dazu, bei Pauschalreisen "vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten." Bei Individualreisen sehe es anders aus.

Kay Rodegra im Gespräch mit Jule Reimer | 10.03.2020
Touristen gehen mit Mundschutz bekleidet und einem Regenschirm über die Piazza del Duomo vor dem Mailänder Dom.
In Italien ist inzwischen im ganzen Land die Bewegungsfreiheit eingeschränkt (LaPresse via ZUMA Press)
Jule Reimer: Der Chef des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, weist immer wieder darauf hin: Bei vier von fünf am Corona-Virus erkrankten Menschen nimmt die Krankheit einen milden Verlauf. Schutzzonen sind vor allem wohl dazu da, die Gruppe der älteren und chronisch kranken Menschen besonders zu schützen und dort die Krankenhauskapazitäten für diese Gruppe funktionstüchtig zu halten, denn dort ist die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe höher.
So begründet auch die italienische Regierung ihre Entscheidung, ganz Italien zur Schutzzone zu erklären. Kay Rodegra ist Jurist und Experte für Reiserecht. – Herr Rodegra, wir wissen noch nicht alles, aber was, glauben Sie, passiert, wenn ich mich jetzt ins Auto setze, nach Italien fahre an der Grenze? Was passiert da?
Kay Rodegra: Das wissen wir in der Tat noch nicht. Ob es jetzt schon Einreiseverbote gibt, kann man den Meldungen des Auswärtigen Amtes noch nicht entnehmen. Grundsätzlich besteht eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Das bedeutet aber noch nicht zwangsläufig, dass man nicht mehr ins Land hineinkommt.
Kostenfrei zurücktreten - wegen außergewöhnlicher Umstände
Reimer: Wenn ich jetzt als Skifahrer schon den Pauschalurlaub in Italien gebucht habe und wenn ich nicht sowieso schon abgesagt habe wegen der Ereignisse vorher, was mache ich jetzt?
Rodegra: Da sollte man jetzt vom Reisevertrag zurücktreten, und das kann man kostenfrei, denn nun ist ein Umstand gegeben, den bezeichnen wir als unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand, der dazu berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Das ist nämlich die Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Es muss mit erheblichen Beeinträchtigungen gerechnet werden. Außerdem kann man jetzt schon den Meldungen entnehmen, dass die Skiorte bereits dicht machen, der Skisport gar nicht mehr ausgeübt werden kann.
Reimer: Das waren die Pauschalurlauber. Wie sieht es aus, wenn ich als Individualreisender ein Hotel in Neapel gebucht habe?
Rodegra: Da sieht es nicht ganz so gut aus. Da kann man nicht zwangsläufig kostenfrei zurücktreten, wenn eine Einreise noch möglich ist. Wenn natürlich es irgendwann dazu führt, dass Italien sagt, jetzt lassen wir überhaupt niemanden mehr aus Deutschland oder aus anderen EU-Staaten rein, dann kann man sagen, liebes Hotel, ich komme ja gar nicht zu Dir, dann will man auch keine Stornokosten zahlen. Aber derzeit kann man noch einreisen, per Flugzeug und auch per Auto. Beim Flugzeug habe ich gerade bei der Lufthansa auf der Seite noch mal nachgeschaut. Da kann man noch Flüge buchen.
"Deutsche dürfen natürlich wieder zurück in ihr Heimatland"
Reimer: Wobei zum Beispiel British Airways hat Flüge nach Italien schon gecancelt. – Denken wir mal anders herum. Aus Italien wieder ausreisen, kein Problem?
Rodegra: Das darf man auf jeden Fall. Ausreiseverbote gibt es nicht. Wenn jetzt deutsche Urlauber – es sind ja noch viele in Südtirol beim Skifahren gewesen – zurück nach Deutschland kommen, dann darf man die bei der Einreise nach Deutschland auch nicht an der Einreise hindern. Deutsche dürfen natürlich wieder zurück in ihr Heimatland.
Reimer: Was ist, wenn ich mit einem anderen Pass in Deutschland lebe, wirklich hier lebe?
Rodegra: Wer seinen Wohnort hier hat, da ist auch kein Problem. Sollte Deutschland aber mal ein Einreiseverbot für andere Staaten aussprechen, dann kann es, so wie andere Länder es ja auch machen, tatsächlich zu einem vorübergehenden Einreiseverbot kommen.
Reimer: Die italienische Regierung hat Italien zur Schutzzone erklärt. Das deutsche Robert-Koch-Institut, zuständig für die Medizin, erklärt mittlerweile seinerseits ganz Italien zu einem Risikogebiet. Das ist wiederum nicht zu verwechseln mit einer Reisewarnung, die das Auswärtige Amt ausspricht. Können Sie uns den Unterschied noch mal erläutern?
Rodegra: Ja. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bezüglich des Corona-Virus besteht derzeit, Stand 11:30 Uhr, habe ich nachgeschaut, nur für China. Für Italien wird nur von nicht notwendigen Reisen abgeraten. Das ist nur ein Sicherheitshinweis.
Der Hinweis des Robert-Koch-Instituts ist so, dass es hier in einer Region zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr kommen kann, aber das ist schwächer zu sehen als eine offizielle Reisewarnung der WHO zum Beispiel, oder des Auswärtigen Amtes.
Reimer: Schwächer zu sehen heißt, dass ich dann auch gegenüber einem Reiseveranstalter noch mal anders dastehe?
Rodegra: Genau! Kommt es zu einer offiziellen Reisewarnung, ist ein Fall der unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände gegeben und ich muss die Reise nicht antreten. Ich kann kostenfrei zurücktreten. Wenn die Reise in ein ausgeschriebenes Risikogebiet führen soll, dann ist diese Situation nicht zwangsläufig gegeben, dass man hier kostenfrei zurücktreten kann.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.