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Jahreswechsel
Was sich 2014 ändert

Von "A" wie Arbeitnehmerfreizügigkeit bis "Z" wie europäisches Zahlungssystem – auf die Menschen in Deutschland kommt im Jahr 2014 eine Reihe von Änderungen zu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

30.12.2013
    Mit Wunderkerzen steht "2014" in die abendliche Landschaft in der Lausitz geschrieben.
    Das Jahr 2014 bringt für Verbraucher viele Änderungen mit sich - unter anderem ein neues Punktesystem im Straßenverkehr und das europäische Zahlungssystem SEPA. (dpa picture alliance / Andreas Franke)
    22-stellige Kontonummern für SEPA-Überweisungen erforderlich
    Ab 1. Februar startet das europäische Zahlungssystem SEPA ("Single Euro Payments Area"). Bankkunden müssen sich bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen Transaktionen in Euro im einheitlichen Zahlungsraum an 22-stellige Kontonummern gewöhnen. Verbraucher können aber noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.
    Neues Straf-Punktesystem im Straßenverkehr
    Zum 1. Mai greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen am Steuer. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
    Verpflichtende Warnwesten für alle Autofahrer
    Auch Pkw-Fahrer müssen ab 1. Juli eine Warnweste im Wagen dabei haben. Damit sind sie bei Pannen oder Unfällen früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Für gewerbliche Fahrzeuge gilt die Pflicht in Deutschland schon.
    Günstigere Handy-Telefonate im EU-Ausland
    Zum 1. Juli wird Handy-Telefonieren im EU-Ausland billiger, die Preisobergrenzen werden weiter gesenkt. Anrufe aus dem Ausland dürfen dann noch 19 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer kosten, ankommende Anrufe 5 Cent. Eine SMS zu schicken, darf 6 Cent kosten.
    Ein Smartphone liegt in der Hand eines Urlaubers am Strand.
    Ab Juli wird Telefonieren im EU-Ausland erneut billiger. (picture alliance / dpa / Daniel Naupold)
    Geringfügige Entlastung beim Grundfreibetrag
    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro.
    Mehr Flexibilität bei der Riester-Rente
    Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird flexibler und einfacher. Von 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.
    Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
    Die zum Januar in Kraft tretenden Neuregelungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt werden.
    Mehr Geld für gut sechs Millionen Hartz-IV-Bezieher
    Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 382 auf 391 Euro. Das ist ein Plus von 2,35 Prozent. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro.
    Umstellung auf elektronische Gesundheitskarte
    Wer die eGk noch nicht hat, wird trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Sonst kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen. Spätestens Ende September wird die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein.
    Mehrere elektronische Gesundheitskarten der Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
    Die neuen elektronischen Gesundheitskarten verschiedener Krankenversicherungen (AP)
    Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
    Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei.
    Mehr Zuwanderer wegen gelockerter Arbeitnehmerfreizügigkeit erwartet
    Das uneingeschränkte Recht, in Deutschland eine Arbeit zu suchen, gilt nun auch für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Es sind die ärmsten Länder innerhalb der EU. Erwartet werden nach jüngsten Prognosen bis zu 180.000 Zuwanderer. Sie können nun ohne Arbeitserlaubnis hierzulande einen Job suchen.