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Jakob Augstein gegen Petra Reski
Streit um "Freitag"-Autorin

Die Journalistin Petra Reski schreibt seit vielen Jahren für die Wochenzeitung „Der Freitag“. In einem Rechtsstreit fühlt sie sich nun von ihrem Auftraggeber im Stich gelassen. „Freitag“-Geschäftsführer Jakob Augstein widerspricht – und fühlt sich von der Autorin getäuscht.

Jakob Augstein und Petra Reski im Gespräch mit Isabelle Klein | 03.04.2017
    Der Publizist Jakob Augstein in einer TV-Talkshow.
    Verleger Jakob Augstein (Imago / Horst Galuschka)
    Als investigative Reporterin berichtet Petra Reski seit Jahren über die Mafia, hat ein umfangreiches Buch über die weltweiten Verstrickungen der Organisation veröffentlicht. Im März 2016 schrieb sie über kriminelle Aktivitäten der ‘Ndrangheta in Ostdeutschland. Eine volle Seite hatte die Wochenzeitung "Der Freitag" für ihre Geschichte eingeräumt.
    Aufhänger des Artikels im "Freitag" war ein Urteil, das wenige Monate zuvor beim Landgericht Leipzig ergangen war. Darin war zugunsten eines italienischen Gastronomen entschieden worden, der gegen eine MDR-Fernsehdokumentation mit dem Titel "Provinz der Bosse – Die Mafia in Mitteldeutschland" vorgegangen war.
    Name des Klägers genannt
    In ihrem Artikel hatte Petra Reski nun den Namen des Klägers im MDR-Prozess genannt und damit selbst die Aufmerksamkeit des Mannes auf sich gezogen. Er sah erneut seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte auf Unterlassung - zunächst gegen die Journalistin und anschließend gegen den "Freitag". Der verweigerte ihr allerdings, so Reski, finanzielle und juristische Unterstützung.
    Im juristischen Vorgehen gegen sie sieht Reski den Versuch, sie bei ihrer journalistischen Arbeit einzuschränken. Zugleich fühlt sie sich von den Verantwortlichen der Wochenzeitung "Der Freitag" im Stich gelassen.
    Diesen Vorwurf empfinde er als Kränkung, sagte hingegen "Freitag"-Geschäftsführer Jakob Augstein im Deutschlandfunk. Die Verantwortlichen seiner Zeitung fühlten sich getäuscht durch Petra Reski.
    Keine Rechtsschutzversicherung für mangelhafte Recherche
    Sie habe gewusst, dass der Name des italienischen Geschäftsmannes in diesem Zusammenhang nicht genannt werden durfte, so Augstein. Daher wiederholte er seine Aussage, die er bereits in der FAZ gemacht hatte: "Redaktionen sind keine Rechtsschutzversicherung für mangelhafte Recherche."
    Petra Reski verweist allerdings darauf, dass sie Gerichtsberichterstattung geleistet und deshalb den Namen habe nennen dürfen.
    Im Fall von Petra Reski zeigen sich nun die unterschiedlichen Interessen und Streitpunkte zwischen Verlag und Autorin. Ein erwünschter Nebeneffekt, meint Reski. Es gehe dem Kläger darum, einen Keil zwischen sie und ihren Auftraggeber zu treiben. Das sei hier bestens gelungen, so Reski im Deutschlandfunk.