
Wenn Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt oder Straftaten begangen würden, sollten die Betroffenen einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe des Namens haben, sagte sie dem "Tagesspiegel". Ansonsten könnten sich die Nutzer weiter unter einem Pseudonym äußern, so die Juristin. Auch Brosius-Gersdorf sieht sich nach eigenen Angaben mit Drohungen und Verleumdungen im Internet konfrontiert.
Die Professorin für Verfassungs- und Sozialrecht sollte vor gut einem Jahr auf Vorschlag der SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Wegen eines Streits in der schwarz-roten Koalition über die Personalie wurde die Wahl aber abgesagt.
Diese Nachricht wurde am 24.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
