
Demzufolge weicht der Vorschlag aus dem Finanzministerium von dem der Finanzkommission Gesundheit ab, der die vereinbarte Grundlage ist.
Gestern hatten mehrere Medien unter Verweis auf den Gesetzentwurf berichtet, das Bundesfinanzministerium will die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke bereits ab Mitte kommenden Jahres einführen. Zuvor war eine Einführung ab 2028 im Gespräch gewesen. Klingbeils Haus rechnet damit, dass die Abgabe rund eine Milliarde Euro im Jahr einbringt.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den anderen Ministerien und den Bundesländern. Vor allem bei CDU und CSU gibt es Widerstand. Die Steuer soll auf alle Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter erhoben werden. Je nach Zuckergehalt dürfte sie zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Anders als zunächst erwogen, wird sie nicht auf Zero-Getränke anfallen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier sowie alkoholfreier Wein sind ausgenommen.
Die Bundesregierung will zum einen zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen, zum anderen Anreize für Getränkehersteller schaffen, den Zuckergehalt zu senken.
Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





