Wirtschaft
Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein

Das Bundeskartellamt hat den Online-Händler Amazon wegen rechtswidriger Preisvorgaben zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verpflichtet.

    Die Amazon Shopping App wird auf dem Bildschirm eines Mobilgeräts angezeigt.
    Amazon muss eine Strafe von 59 Millionen zahlen. (picture alliance / imageBROKER / Md Mamun Miah)
    Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Plattform auch für Drittanbieter geöffnet. Wie ein Sprecher in Bonn mitteilte, darf das Unternehmen nur in Ausnahmefällen etwa bei Wucher Einfluss auf deren Preisgestaltung nehmen. Alles andere verzerre den Wettbewerb und schade letztendlich dem Verbraucher.
    Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Kartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, erklärte ein Unternehmenssprecher.
    Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.