
Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Plattform auch für Drittanbieter geöffnet. Wie ein Sprecher in Bonn mitteilte, darf das Unternehmen nur in Ausnahmefällen etwa bei Wucher Einfluss auf deren Preisgestaltung nehmen. Alles andere verzerre den Wettbewerb und schade letztendlich dem Verbraucher.
Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Kartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, erklärte ein Unternehmenssprecher.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
