
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.
In dem Fall ging es um den Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten, der keinen personalisierten Ausweis bekommen hatte, weil er Kontakte zu staatlichen russischen Stellen unterhielt. Die Bundestagsverwaltung durfte nach Ansicht des Gerichts davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlaments darstellt. Er habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Diese Nachricht wurde am 13.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
