
Es gebe berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit dazu bereit sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin bei der städtischen Ausländerbehörde eingesetzt. Die Stadt Karlsruhe hatte ihre Übernahme in das Beamtenverhältnis abgelehnt und dabei auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz verwiesen. Sie sei ehrenamtlich in einer Moschee tätig, die in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden sei. Deren Bestrebungen seien jedoch nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
