Donnerstag, 09. Mai 2024

Internationaler Gerichtshof
Keine Verpflichtung Israels zu Ende des Militäreinsatzes in Gazastreifen

Der Internationale Gerichtshof verpflichtet Israel nicht zum Ende des Militäreinsatzes im Gazastreifen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen beauftragte Israel aber in Den Haag, mehr Schutzmaßnahmen für die Palästinenser zu ergreifen.

27.01.2024
    Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Gebäude Friedenspalast.
    Der Internationale Gerichtshof hat Israel aufgefordert, mehr Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu ergreifen. (IMAGO / Steinach)
    Südafrika hatte das Gericht dazu aufgefordert, Israel anzuweisen, den Militäreinsatz im Gazastreifen zu beenden.

    "Ausmaß der menschlichen Tragödie bewusst"

    Das Gericht gab außerdem bekannt, dass es das ebenfalls von Südafrika angestrengte Völkermord-Verfahren gegen Israel nicht verwerfen wird. Israel hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Darüber, ob das Vorgehen im Gazastreifen den Tatbestand eines Genozids erfüllt, urteilte das Gericht heute jedoch nicht - eine Entscheidung in der Sache könnte Jahre in Anspruch nehmen.
    Die Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs, Donoghue, sagte in der Sitzung, das Gericht sei sich des Ausmaßes der menschlichen Tragödie, die sich im Gazastreifen abspiele, sehr bewusst und sei zutiefst besorgt über die anhaltenden Verluste an Menschenleben und das menschliche Leid.

    Netanjahu: "Völkermord-Vorwurf ist empörend"

    Der israelische Ministerpräsident Netanjahu hat die Annahme der Klage wegen Völkermords im Gazastreifen kritisiert. Der Vorwurf sei empörend, sagte Netanjahu. Er betonte, sein Land werde den Kampf gegen die militant-islamistische Hamas bis zum Sieg fortsetzen, bis alle Geiseln befreit seien und vom Gazastreifen keine Gefahr mehr ausgehe. Man werde tun, was notwendig sei, um sich zu verteidigen. Das südafrikanische Außenministerium bezeichnete die Entscheidung des Gerichts, die Klage wegen Völkermords anzunehmen, als Sieg für die internationale Rechtsstaatlichkeit.

    Palästinenser zufrieden mit Richterspruch

    Der Außenminister der palästinensischen Autonomiebehörde, Malki, erklärte, es sei zu begrüßen, dass Israel mehr Schutzmaßnahmen für die Palästinenser ergreifen müsse. Die Richter hätten zugunsten der Humanität und des internationalen Rechts geurteilt. Bundesaußenministerin Baerbock sagte, auch beim Recht auf Selbstverteidigung gebe es Regeln und es gelte das humanitäre Völkerrecht. Baerbock erklärte weiter: «Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss. Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.»
    Diese Nachricht wurde am 27.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.