Urteil
KI-Musikanbieter darf fremde Melodien nicht ungefragt nutzen

In einem Urteil um Künstliche Intelligenz und Musik hat das Landgericht München dem Rechteverwerter Gema recht gegeben.

    Das Logo und der Schriftzug der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) am Sitz der Generaldirektion Berlin in der Bayreuther Straße
    Logo der GEMA (Picture Alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Die Gema hatte gegen das US-Unternehmen Suno geklagt. Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstoße gegen deutsches Urheberrecht, entschieden nun die Richter. ⁠Suno müsse dies unterlassen und werde zu Schadenersatz verurteilt. Die Schadenshöhe wurde noch nicht ⁠festgestellt. ⁠Das Urteil ist ⁠noch nicht rechtskräftig.
    Suno gilt als eine ⁠führende Plattform für KI-generierte Musik. Nutzer erhalten individuell erzeugte Melodien nach persönlichen Wünschen. Trainiert wurde die Anwendung mit dem kostenlosen Musikangebot auf Youtube. Einen Lizenzvertrag lehnt das Unternehmen bisher ab.
    Diese Nachricht wurde am 31.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.