
Das Oberlandesgericht bestätigte zwar das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, wonach er im Klinikum keine Abtreibungen vornehmen darf - außer bei Gefahr für Leib und Leben. Für unwirksam erklärte das Gericht aber eine Weisung, wonach das auch für die Praxis gilt, die er als Kassenarzt betreibt.
Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
