Recht auf Vergessen: Weniger Nachteile für Krebsgeheilte

Auch Jahre nach einer geheilten Krebserkrankung erleben viele Betroffene Nachteile: etwa bei Verbeamtung, Adoption oder Versicherungen. Der Bundesrat will das ändern und fordert ein Recht auf Vergessenwerden.

    Frau spaziert an einem Strand (Symbolbild)
    Beim Blick in die Zukunft werden ehemalige Krebserkrankte immer wieder mit der überstandenen Krankheit konfrontiert (Symbolbild) (picture alliance / Westend61 / Christophe Papke)
    Menschen, die eine Krebserkrankung überlebt haben, sehen sich in ihrem Alltag oft mit Hürden konfrontiert. Obwohl sie als geheilt gelten, kann die frühere Erkrankung negative Auswirkungen auf ihre späteren Möglichkeiten haben. Mit einem Recht auf Vergessenwerden könnten diese Nachteile künftig verringert werden.

    RKI-Daten: Überlebenschancen nach Krebserkrankung gestiegen

    Laut Robert Koch-Institut erkrankt fast jeder zweite Mensch in Deutschland im Laufe seines Lebens an Krebs. Die Krankheit gilt als eine der häufigsten Todesursachen. Gleichzeitig haben sich Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Dadurch steigen die Überlebenschancen vieler Patientinnen und Patienten.
    Nach aktuellen Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten lebten 2023 in Deutschland mehr als 4,7 Millionen Menschen, bei denen in den vergangenen 25 Jahren Krebs diagnostiziert worden war. Die Krebssterberaten gingen in diesem Zeitraum laut Robert Koch-Institut bei Männern um 31 Prozent und bei Frauen um 21 Prozent zurück – wenn man den Effekt der alternden Bevölkerung statistisch herausrechnet. 

    Versicherungen und Kredite: Nachteile trotz Krebsheilung

    Trotz erfolgreicher Krebsbehandlung ist der Alltag für Betroffene nach dem Krebs oft mit gesellschaftlichen Einschränkungen verbunden. Ein normales Leben zu führen, die Familie abzusichern und eine Zukunft zu planen, kann schwierig werden.
    So haben ehemals erkrankte Menschen aufgrund einer höheren Risikobewertung häufig Nachteile beim Abschluss von Versicherungen oder bei der Aufnahme von Krediten. Auch eine Verbeamtung oder Adoption können erschwert werden.
    Betroffene berichten von Schwierigkeiten, Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen oder in die private Krankenversicherung zu kommen. Beiträge für eine Risikolebensversicherung seien teilweise mehr als doppelt so hoch, auch Jahrzehnte nach Heilung des Krebses.

    Recht auf Vergessenwerden: Was der Bundesrat plant

    Der Bundesrat setzt sich für ein Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten ein. Ehemals erkrankte Menschen sollen beim Zugang zu Krediten, Adoptionen und Versicherungen nicht länger benachteiligt werden.
    Die Bundesländer fordern, dass frühere Krebserkrankungen nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen bei bestimmten Verträgen nicht mehr offengelegt werden müssen. Und nach Ablauf dieser medizinisch begründeten Fristen soll die Verwertung bereits vorhandener Daten zu einer überwundenen Krebserkrankung verboten werden. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte an, den Vorstoß des Bundesrats zeitnah umsetzen zu wollen.
    Eine Petition der Initiative „Recht auf Vergessen“ hat inzwischen mehr als 140.000 Unterstützer. Eine Kernforderung lautet, dass eine überstandene Krebserkrankung spätestens fünf Jahre nach der Heilung keinen Einfluss mehr auf Versicherungen oder Verträge mehr haben sollte.  
    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert dagegen. Eine pauschale Fünf-Jahres-Regelung werde dem Sachverhalt nicht gerecht, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Geschäftsführer. Das führe nur dazu, dass die Risiken nicht verschwinden, sondern dass es für alle zukünftigen Versicherten teurer werde. Das widerspreche einer angemessenen Risikoabwägung.  
    Andere europäische Länder haben ihre Gesetze für Krebsüberlebende bereits angepasst. In Italien beträgt die Frist für das Angeben der Krebserkrankung grundsätzlich zehn Jahre, in Frankreich sind es fünf Jahre.  

    Onlinetext: Luca Fischer, Quellen: Deutschlandfunk, Agenturen, Initiative "Recht auf Vergessen"