Aber - wie sieht das eigentlich an der Basis aus? Kann eine Lehrerin mit Kopftuch den Schulalltag empfindlich stören... unter welchen Umständen ist die - welche? - dahinter verborgene Haltung schädlich - und für wen? Sind eindeutige Verbote in der Praxis sinnvoll in einer Gesellschaft, die vielleicht fünf Millionen muslimische Familien integrieren soll? Treibt man deren Kinder ins Ghetto islamischer Schulen... etwa in die islamische Grundschule in Berlin, in der die an einer deutschen Universität ausgebildete Fereshta Ludin inzwischen unterrichtet?
Und wie sieht es bei den Schülerinnen aus: Stören Schülerinnen mit Kopftuch - oder nur dann, wenn sie sich aufgrund ihrer Religion dem Unterricht, etwa dem Sportunterricht verweigern? Andrerseits gibt es auch Kinder aus christlichen Minderheitenkirchen, deren Religion es verbietet, eine Klassenfahrt mitzumachen oder anders als zum Lobe Gottes zu singen...
Muss Religion als Begründung für eine partielle Verweigerung in der Schule grundsätzlich abgewiesen werden - oder gilt das nur für Muslime, weil das Kopftuch nicht nur ein religiöses, sondern auch ein politisches Symbol ist - unabhängig vom Willen der Trägerin?
Gesprächspartner:
Gerhard Mayer, Schulrat beim Schulamt Düsseldorf
Fritz Sperth, Rektor der Hauptschule Innenstadt, Tübingen.
Seine Schule errang im Wettbewerb um den Hauptschulpreis 2003 unter dem Motto "Integration von Zuwandererkindern durch die Hauptschule" den 3. Platz
Literatur zum Thema:
Frauengeschichten. Musliminnen in Deutschland erzählen aus ihrem Leben
von Dorothee Palm, Shahin Aawani
Die vergessene Macht. Frauen im Wandel der islamischen Welt
von Fatema Mernissi, Karla Ewerhardy, Edgar Peinelt
Die Angst vor der Moderne. Frauen und Männer zwischen Islam und Demokratie
von Fatima Mernissi (Luchterhand)
Islam in der Schule
von Thorsten Anger
Links zum Thema:
Interkulturelle Bildung in Niedersachsen
Bundespräsident Rau zum Kopftuchstreit:
Stoiber greift Rau an
Thierse stellt sich gegen Rau
Argumente im Überblick
Baden Württemberg legt Gesetz zum Kopftuchverbot vor
Ev. Landeskirche in Württemberg zu Kopftuchurteil des BVG
GEW zu Kopftuchurteil (1)
GEW zu Kopftuchurteil (2)
"Spiegel"
Porträt Fereshta Ludin
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