
Die Bundesregierung lehnte einen Vorstoß der Sportministerkonferenz ab, wie die Sportschau berichtet. Zugunsten des Jugendsports wollten die Länder erreichen, dass der Vereinsbetrieb wie Kinderlärm behandelt wird. Lautstärken auf Sportanlagen führen seit Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Anwohnern. Das Bundesumweltministerium führte dem Bericht zufolge rechtliche Argumente an. Eine Umsetzung des Konferenzbeschlusses würde faktisch die Aufhebung der Sportanlagenlärmschutzverordnung bedeuten. Das hätte weitreichende Konsequenzen, etwa hinsichtlich von Rechtsunsicherheit.
Für Lärm von Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen gibt es seit 2011 Sonderbestimmungen. Die Sportminister wollten dies ausgeweitet sehen. Tagsüber darf es zum Beispiel auf Sportanlagen in reinen Wohngebieten nicht lauter als 50 Dezibel sein. Das führt zu Einschränkungen unter anderem in Bezug auf die Zeiten für Training und Punktspiele.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
