
Der Sänger soll eine Person, die zur Amadeu Antonio Stiftung gehörte, beleidigt haben. In diesem Zusammenhang habe er auch Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens wurden laut Landgericht Mannheim mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dabei geht es ebenfalls um den Vorwurf der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft habe gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde eingereicht. Wie die Deutsche Presse-Agentur scheibt, waren Naidoos Anwälte für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
