
Präsident Brötel sagte der "Rheinischen Post", er unterstütze nachdrücklich die Forderung, die Schonbeträge zu senken. Die derzeit geltende Grenze sei eindeutig zu hoch. Bislang werden Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro zum Unterhalt eines Heimplatzes herangezogen. Im Reformentwurf von Gesundheitsministerin Warken wird eine Abschaffung dieser Regel in einem separaten Verfahren erwähnt. Kommunen sollen so von steigenden Sozialhilfekosten entlastet werden.
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staffler, hatte eine ersatzlose Streichung zuletzt abgelehnt. Man könne aber über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
