
Der Bundesgerichtshof bestätigte eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann aus dem sachsen-anhaltischen Dessau-Roßlau. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts wies der BGH zurück.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann die Taten zwischen 1998 und 1999 sowie zwischen 2004 und 2011 begangen hatte. Die betroffenen Kinder waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen sieben und neun Jahre alt. Der Angeklagte war weitgehend geständig. Er war bereits 2024 wegen sexuellen Missbrauchs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 6 StR 230/26)
Diese Nachricht wurde am 24.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
