
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem heute bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit die zuvor vom Oberlandesgericht Dresden verhängte Zwangsmaßnahme.
Lina E. war im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftzeit kam sie auf Bewährung frei. Zu den Angriffen sollte die Frau Ende Juni als Zeugin am Oberlandesgericht noch einmal aussagen. Da sie sich dem verweigerte, wurde die bis zu sechsmonatige Beugehaft angeordnet.
(AZ: StB 47/26)
Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
