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Loveparade-Klage
Kaum Aussicht auf Erfolg

Zum Loveparade-Unglück vor fünf Jahren hat in Duisburg ein erster Zivilprozess begonnen. Ein Feuerwehrmann, der als einer der ersten Einsatzkräfte am Unglücksort war, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Richter machte ihm aber wenig Hoffnung.

01.09.2015
    Die Loveparade Gedankstätte in Duisburg: Kerzen und Holzkreuze erinnern an das Unglück am 24.07.2010.
    Kerzen und Holzkreuze erinnern in Duisburg an das Unglück während der Loveparade am 24.07.2010. (picture alliance / dpa / Revierfoto)
    Der 53-jährige inzwischen pensionierte Feuerwehrmann fordert 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er machte geltend, bei dem Einsatz während der Tragödie traumatisiert worden zu sein. Er leide seitdem an einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung. Haftbar ist dafür nach Ansicht des Klägers letztlich das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Veranstalterfirma und deren Geschäftsführer.
    Richter: "Typisches Berufsrisiko"
    Der Richter des Landgerichts Duisburg machte dem Kläger wenig Hoffnung auf die von ihm geforderte Entschädigung. "Wir sehen für Ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg", sagte er bei der kurzen mündlichen Verhandlung. Das Urteil soll am 5. Oktober fallen.
    Landeskorrespondent Moritz Küpper erklärte im DLF, das Gericht habe deutlich gemacht, es gehe nicht um die Schuldfrage, sondern um rechtliche Gründe, die gegen die Klage sprächen. Es gebe in diesem Fall keine unmittelbare Schädigung. Die geltend gemachte Erkrankung sei vielmehr dem "typischen Berufsrisiko" eines Feuerwehrmanns zuzurechnen. Deshalb habe der Kläger voraussichtlich keinen Anspruch auf Schadenersatz, erläuterte Küpper die Argumentation des Gerichts. Zuständig sei hier der Dienstherr.
    Der Kläger und seine Anwältin hätten sich enttäuscht über die heutige Einschätzung des Gerichts gezeigt, berichtete Küpper weiter. Beide hätten angekündigt, im Falle einer Abweisung der Klage in Berufung zu gehen. Nach Ansicht von Küpper könnte die heutige Einschätzung des Gerichts auch für weitere anhängige Zivilklagen im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe richtungsweisend sein.
    21 Menschen starben im Gedränge
    Bei der Techno-Veranstaltung am 24. Juli 2010 waren 21 Menschen durch das Gedränge am Zugangsbereich ums Leben gekommen. Mehr als 500 weitere Personen wurden verletzt.
    Noch unklar ist, ob es demnächst auch einen Strafprozess geben wird. Die Entscheidung darüber soll eine Strafkammer des Landgerichts Duisburg in diesem Herbst fällen. Sollte es zu einem Strafprozess kommen, wird er wohl frühestens im Frühjahr 2016 beginnen können.
    (kis/swe)