
Die Kläger werfen ihnen vor, sie absichtlich süchtig nach ihren Produkten gemacht zu haben. Meta betreibt unter anderem die Netzwerke Instagram und Whatsapp. Zu Google gehört etwa die Videoplattform YouTube.
Die Verteidiger der Konzerne weisen die Anschuldigungen zurück. Ein Anwalt des Meta-Konzerns betonte, es gebe keine wissenschaftlichen Beweise, dass Social-Media-Sucht als Krankheitsbild existiere. Er stellte mögliche andere Ursachen für die psychischen Probleme der Kläger in den Vordergrund.
Der Prozess gilt als beispielhaft. Bei einer erfolgreichen Klage könnten tausende weitere Prozesse gegen die Internetkonzerne in den USA folgen. Die Betreiber der Apps Snapchat und Tiktok hatten vor Prozessbeginn einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt.
Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
