
Das entschied das Stadtgericht Budapest. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Maja T. als Mitglied einer linksextremen Gruppe mutmaßliche Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Ungarn angegriffen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert, die Verteidigung Freispruch. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Im Prozess hatte Maja T. zu den Vorwürfen nicht Stellung genommen.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 trotz eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert worden. Karlsruhe untersagte die Überstellung, nachdem diese passiert war. Zudem war der Prozess wegen der Haftbedingungen vor Ort umstritten, denen T. als queere Person in Ungarn mutmaßlich ausgesetzt war.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
