
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige zwischen März und Dezember 2022 in seinem Corona-Testzentrum mehr Leistungen abgerechnet hatte, als erbracht wurden. Demnach soll er mehr als 1,6 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben.
Das Gericht ordnete drei Jahre und fünf Monate Gefängnis und die Rückzahlung des erschlichenen Betrags an. Von der Haftstrafe gilt ein Monat wegen überlanger Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.
Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
