Der MDR hatte die Ausstrahlung abgelehnt. Das Gericht erklärte, für eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens fehle es an einer erforderlichen "Ernstlichkeit". Das Geschehen sei satirisch stark überzeichnet.
In der Geschichte des Radiospots kommt die AfD an die Macht. Ein Paar schießt daraufhin auf unbekannte Menschen und sagt in etwa: "Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen."
Zwar zeige der Wahlwerbespot eine menschenverachtende Haltung der beiden Protagonisten, erklärte das Gericht. Allerdings mache das Unmenschliche dabei nicht den wesentlichen Inhalt aus. Vielmehr gehe es den Protagonisten des Wahlwerbespots ersichtlich um den Widerstand gegen vermeintliche Rechtsextreme. Vor diesem Hintergrund sei der Wahlwerbespot möglicherweise aber "im Grenzbereich der Strafbarkeit" anzusiedeln.
Die Landtagswahl in Sachsen findet am 1. September zeitgleich mit der Wahl in Thüringen statt.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.