
Wie das Magazin "Stern" schreibt, soll auf dem Bundesparteitag der CDU im Februar über einen entsprechenden Antrag abgestimmt werden. Gefordert wird darin, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch bei einer besonderen Begründung besteht. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger und Weiterbildungen.
Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Connemann, sprach von einem dramatischen Fachkräftemangel. Wer mehr arbeiten könne, sollte mehr arbeiten. Zudem dürfe freiwillige Teilzeit nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.
Derzeit hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Zuletzt zielten immer wieder Vorschläge aus den Reihen von CDU und CSU darauf ab, die Arbeitszeit in Deutschland zu erhöhen.
Diese Nachricht wurde am 25.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
