Freitag, 19. April 2024

Archiv


Mehr Datenschutz

Im Zuge der NSA-Affäre haben die Verbraucherzentralen und der Datenschutzbeauftragte ihre Forderungen an die Politik formuliert. Dazu gehören EU-weit geltende Datenschutzstandards ebenso wie Sanktionen bei Verstößen gegen geltende Richtlinien.

Von Stefan Maas | 29.10.2013
    Ein Gutes habe sie, die bekannt gewordene NSA-Affäre, das weltweite Ausspähen von Daten durch US-amerikanische Geheimdienste, erklärte Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie habe erneut das Bewusstsein dafür geschärft, wie sensibel die Frage sei, was eigentlich mit den Daten geschehe, die Nutzer jeden Tag im Rahmen digitaler Kommunikation hinterließen. Im Internet, aber auch bei Telefongesprächen.

    Fast 77 Prozent der Verbraucher surfen täglich im Netz, deshalb, erklärte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen:

    "Datenschutz ist für Verbraucher zu einem existenziellen Thema geworden."

    Deshalb forderten die beiden mit Blick auf die momentan laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zu Bildung einer Großen Koalition:

    "Dass die Bundesregierung sich energisch um den Datenschutz kümmert. Um den Schutz unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Denn damit ist es nicht weit her."

    Das gelte, was den Schutz personenbezogener Daten angehe, sowohl auf internationaler Ebene, aber eben auch in Deutschland selbst. Deshalb müsse sich die nächste Bundesregierung dafür einsetzen, dass es EU-weit geltende Datenschutzstandards gebe.

    "Es geht darum, dass Unternehmen, die auf dem europäischen Markt agieren, die Rechte, die in Europa gelten, einhalten müssen. Es geht darum, dass Daten erst dann erhoben und verarbeitet werden dürfen, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen zugestimmt haben. Es geht darum, dass Nutzern klar ist, welche Daten von ihnen abgefragt werden und sie verstehen, was mit diesen Daten geschieht."

    Dazu gehöre aber auch, dass es wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Datenschutzrichtlinien gebe. Wichtig sei aber auch, dass es zukünftig keine anlasslose Überwachung von Verbraucherdaten durch Sicherheitsbehörden aus Drittstaaten mehr geben dürfe. Und auch die Richtlinien zur Übermittlung von Verbraucherdaten an Drittstaaten müssten überprüft werden. Dazu gehört zum Beispiel das SWIFT-Abkommen, bei dem die USA von den EU-Staaten Daten zum Zahlungsverkehr bekommen.

    Allerdings spiele das Thema Datenschutz nicht nur auf der internationalen Bühne eine Rolle, erklärte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, sondern in manchen Bereichen ganz explizit auf nationaler. Hierfür müsse das deutsche Datenschutzrecht modernisiert werden. Etwa wenn es um das Thema Gesundheitsdaten gehe oder um jene Informationen, die über Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen gesammelt würden. Besonders im Blick der Verbraucher- und Datenschützer: die Vorratsdatenspeicherung.

    "Die Vorratsdatenspeicherung ist zwar nicht gleichzusetzen mit dem, was die amerikanischen Nachrichtendienste machen, aber der Ansatz ist doch sehr ähnlich. Dass man eben anlasslos, also nicht gegen konkrete Personen gerichtet, Daten sammelt. Und dass diese Daten dann ausgewertet werden im Sinne der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr."

    Er wisse allerdings, sagte Schaar, dass diejenigen, die über die Große Koalition verhandelten, überwiegend positiv zum Thema Vorratsdatenspeicherung stünden. Dennoch müssten die Verbraucherrechte auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.