
Nach Auffassung der Wahlausschüsse gibt es bei vier Bewerbern der Partei Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Betroffen ist unter anderem der niedersächsische AfD-Vizechef Bothe, der bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten wollte. Die AfD warf den Mitgliedern der Ausschüsse politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an.
Der Landeswahlleiter in Niedersachsen, Steinmetz, sagte dem NDR, der Eingriff in das passive Wahlrecht geschehe aus gutem Grund. Bürgermeister und Landräte würden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssten deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
