
Das entschied das Gericht der Europäischen Union, das damit eine Klage des Konzerns zurückwies. Die EU-Kommission hatte Meta als so genannten Torwächter mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen gemäß den Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten.
Metas digitaler Marktplatz Marketplace stand zunächst auch auf der entsprechenden Liste, wurde davon aber bereits vor einem Jahr gestrichen.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
