
Die Entscheidung traf ein Gericht im Bundesstaat New Mexico. Die Staatsanwaltschaft hatte Meta vorgeworfen, dessen Produkte seien darauf angelegt, junge Nutzer abhängig zu machen. Zudem schütze der Konzern Kinder nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung. Meta sprach von einer falschen Darstellung und kündigte Berufung an. Das Urteil sieht für Minderjährige auch Begrenzungen bei der Nutzungsdauer etwa von Facebook und Instagram vor.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
