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Mietpreisbremse
Auskunftsrechte und Bußgelder gegen steigende Mieten?

Ob München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin: Gerade in Großstädten und Ballungsräumen steigen die Mieten immer noch stark an. Doch die Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zur Reform der Mietpreisbremse gehen der Union viel zu weit.

Von Gudula Geuter | 03.07.2018
    "Mieten runter!" steht am 10.03.2016 an einer Hauswand im Stadtteil Giesing in München.
    Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse sollen den Anstieg der Mieten begrenzen. (picture alliance / dpa / Andreas Gebert)
    Die Mietpreisbremse gilt bisher für die Neuvermietung von Wohnungen bei einem Mieterwechsel. In so einem Fall darf der Vermieter höchstens zehn Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufschlagen. Allerdings gibt es schon jetzt Ausnahmen. Hat ein Vermieter schon vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine höhere Miete erzieht, greifen die Regeln nämlich bisher nicht, da für diese betreffende Wohnung ein Bestandsschutz gilt.
    Bestandsschutz bei teuren Mietwohnungen
    Genau hier setzt Referentenentwurf an: Denn der neue Mieter kann zurzeit kaum wissen, ob vorher wirklich eine höhere Miete erzielt wurde. Hier können verbesserte Auskunftsrechte helfen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will allerdings noch einen Schritt weiter gehen.
    Dem Entwurf zufolge soll der Vermieter zukünftig schon im Mietvertrag den Grund angeben, warum er eine höhere Miete verlangt. Es soll also schon von Anfang an schriftlich klar erklärt werden, dass für die Wohnung auch zuvor eine höhere Miete gezahlt wurde. Fehlt diese Begründung im Mietvertrag, könnte der Vermieter das Argument dann nachträglich im Streitfall nicht mehr vorbringen.
    Änderungen soll es darüber hinaus auch bei den Modernisierungskosten geben. Die soll der Vermieter zukünftig nur noch in geringerem Maß als bisher auf die Mieter umlegen können: mit acht statt elf Prozent pro Jahr. Und für Sanierungen, die das Ziel haben, Mieter aus ihrer Wohnung zu verdrängen, könnte es künftig Bußgelder von bis zu 100.000 Euro geben. Das dürfte allerdings nur in Extremfällen beweisbar sein.
    Widerstand von Union gegen zu scharfe Bremse
    Um den Entwurf gibt es aber Streit innerhalb der Bundesregierung. Zwar ist eine Nachbesserung der Mietpreisbremse grundsätzlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Trotzdem blockiert das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium zurzeit die Änderungsvorschläge. Die Kritik ist recht grundsätzlich: Der Entwurf sei so angelegt, dass er nicht den erhofften Nutzen bringen werde, sagte Innenstaatssekretär Marco Wanderwitz dem Handelsblatt.
    Und aus dem Innenministerium heißt es: Es gebe keine Eile bei der Reform. Aufgrund der stark steigenden Mieten sieht das Justizministerium allerdings erheblichen Druck, die Mietensituation schnell zu verbessern. Justizministerin Barley hält das Gesetz gar für eines der wichtigsten Projekte in ihrer Zuständigkeit.
    Jan-Marco Luczak, in der Unions-Bundestagsfraktion Berichterstatter für das Thema, stört sich vor allem an Punkten im Referentenentwurf, die über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinausgehen. Ihm gehen die Auskunftspflichten der Vermieter deutlich zu weit, genauso wie die geplanten Veränderungen bei den Modernisierungskosten. So sei das Bußgeld fürs das "Raussanieren" zu hoch, also für das Vertreiben von Mieter durch überzogene Sanierungen. Außerdem sollte die geringere Umlage von Modernisierungskosten nur in solchen Regionen gelten, in denen Länder und Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt ausweisen.