
Er kenne niemanden in seinem Umfeld, der weniger arbeite, um mehr Zeit auf dem Golfplatz zu verbringen, betonte Schweitzer. Er warb im Deutschlandfunk für flexible Arbeitszeitmodelle und bessere Angebote bei Kitas und der ambulanten Pflege.
Auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Schwesig, betonte, Arbeitnehmer gingen aus unterschiedlichen Gründen in Teilzeit. Der Staat sollte dabei nicht zwischen guten und schlechten Gründen unterscheiden, erklärte die SPD-Politikerin.
Grünen-Fraktionschefin Dröge kritisierte, mit dem Begriff "Lifestyle-Teilzeit" zeichne die CDU ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und älteren Menschen. Linken-Fraktionschef Pellmann sagte, die Forderung der Wirtschaftsunion habe mit einem modernen Verständnis von Arbeitswelt nichts zu tun. Es sei dreist, die Menschen dazu zu zwingen, für Teilzeitgründe um Erlaubnis zu bitten, für deren Ursache oft Politik oder schlechte Arbeitsbedingungen verantwortlich seien.
Connemann: "Wer mehr arbeiten kann, soll mehr arbeiten"
Der Wirtschaftsflügel der Union hält einen Rechtsanspruch auf Teilzeit nur in besonderen Fällen für nötig wie etwa für die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und Weiterbildungen. Begründet wird der Vorstoß unter anderem mit dem Fachkräftemangel. Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Connemann, erklärte, wer mehr arbeiten könne, sollte mehr arbeiten. Zudem dürfe freiwillige Teilzeit nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden. Der Vorschlag stieß parteiübergreifend auf Widerstand, auch der Sozialflügel der CDU distanzierte sich.
Teilzeitquote auf Rekordniveau - Arbeitsvolumen dennoch gleich
Die Teilzeitquote in Deutschland lag 2025 mit rund 40 Prozent auf Rekordniveau. Das führte nach Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aber nicht dazu, dass das Arbeitsvolumen insgesamt gesunken ist. Denn Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach heute mehr Stunden als in früheren Jahren, zuletzt im Durchschnitt gut 18 Wochenstunden.
Derzeit hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Zuletzt zielten immer wieder Vorschläge aus den Reihen von CDU und CSU darauf ab, die Arbeitszeit in Deutschland zu erhöhen.
Weiterführende Informationen
Diese Nachricht wurde am 26.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





