
Vorgesehen ist unter anderem, dass im Einzelhandel und in der Gastronomie mobile Rampen für Rollstuhlfahrer bereitgestellt werden müssen. Bis 2045 sollen außerdem alle bestehenden Gebäude des Bundes barrierefrei werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten Benachteiligungsverbot: Demnach dürfen Menschen mit und ohne Behinderung nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Vorgesehen ist zudem ein niedrigschwelliges und kostenfreies Schlichtungsverfahren für Streitfälle.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Dusel, kritisierte den Gesetzentwurf als nicht ausreichend. Nach wie vor würden Arztpraxen und Kinos nicht verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die rechtliche Durchsetzung etwa des Einbaus eines Fahrstuhls sei weiter allein Sache der Betroffenen.
Diese Nachricht wurde am 11.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
