
Vorgesehen ist unter anderem, dass im Einzelhandel und in der Gastronomie mobile Rampen für Rollstuhlfahrer bereitgestellt werden müssen. Bis 2045 sollen außerdem alle bestehenden Gebäude des Bundes barrierefrei werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten Benachteiligungsverbot: Demnach dürfen Menschen mit und ohne Behinderung nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Vorgesehen ist zudem ein niedrigschwelliges und kostenfreies Schlichtungsverfahren für Streitfälle.
Bundessozialministerin Bas, SPD, bezeichnete den Entwurf als wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion.
Behindertenbeauftragter äußert sich unzufrieden
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Dusel, kritisierte den Gesetzentwurf als nicht ausreichend. Das Ziel, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht. Nach wie vor würden Arztpraxen und Kinos nicht verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Die rechtliche Durchsetzung etwa des Einbaus eines Fahrstuhls sei weiter allein Sache der Betroffenen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, nannte den Entwurf eine verpasste Chance. Im Alltag dürfte sich für Betroffene dadurch nur wenig ändern, erklärte sie. Die Reform bringe minimale Fortschritte und schaffe maximale Unsicherheit.
Kritik kommt auch vom VdK
Der Sozialverband VdK forderte Nachbesserungen. Die Privatwirtschaft müsse dringend gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, sagte Verbandspräsidentin Bentele dem Evangelischen Pressedienst. Und auch die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte müssten garantiert werden. Bisher reiche der Entwurf hier nicht aus.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnte, angesichts der alternden Bevölkerung dürfe die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht länger eingeschränkt werden. Der vorliegende Entwurf drohe jedoch genau das zu bewirken. Er bleibe hinter den Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention zurück und sei überdies langfristig unwirtschaftlich, so das Institut.
Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
