Donnerstag, 25. April 2024

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Mordfall Peggy
Gericht spricht Ulvi K. frei

Der geistig Behinderte Ulvi K. ist im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy freigesprochen worden. Das Landgericht Bayreuth hob eine frühere Verurteilung wegen Mordes an dem Mädchen auf und folgte damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

14.05.2014
    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in ihren Plädoyers am gestern einen Freispruch für den geistig behinderte Mann beantragt. Im Visier der Staatsanwaltschaft ist mittlerweile ein Mann aus Halle.
    Wiederaufnahme 2013
    Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst, eine Leiche der Schülerin wurde trotz vieler Suchaktionen nie gefunden. Als ihr Mörder wurde im April 2004 Ulvi K. in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
    Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme an. Dafür gab es zwei Gründe: Ein wichtiger Belastungszeuge räumte im September 2010 ein, falsch ausgesagt zu haben. Er hatte 2004 behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die Ermittler eine Tathergangshypothese erstellt hatten. Sie war dem späteren Geständnis von Ulvi K. ähnlich.
    "Nicht im Zweifel für den Angeklagten"
    In dem neu aufgerollten Strafverfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. die Tat nachgewiesen werden kann. Die Kammer beendete die Beweisaufnahme bereits am sechsten Verhandlungstag. Der Vorsitzende Richter Michael Eckstein begründete dies mit den Worten: "Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden."
    Verteidiger Michael Euler forderte einen Freispruch - "aber nicht im Zweifel für den Angeklagten". Euler sieht die Unschuld des 36-Jährigen eindeutig bewiesen: Ulvi K. soll Peggy laut Ermittlungsakten am 7. Mai 2001 zwischen 13 und 14 Uhr ermordet haben. Mehrere Zeugen hätten Peggy aber auch noch danach im oberfränkischen Lichtenberg gesehen, sagte Euler. Für den restlichen Tag habe Ulvi K. aber Alibis.
    Ein psychiatrischer Gutachter hielt es - anders als vor zehn Jahren - für "wissenschaftlich denkmöglich", Ulvi K. könne sich das Geständnis auch ausgedacht haben. Staatsanwältin Sandra Staade beantragte einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.
    (bor/tzi)