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Moscheebau in Köln
Streit um Baumängel geht in neue Runde

Im jahrelangen Rechtsstreit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee geht das Oberlandesgericht davon aus, dass das Verfahren komplett neu aufgerollt werden muss. Der türkisch-islamische Bauherr Ditib beklagt mehr als 2.000 Baumängel, die Baufirma Nuha fordert zwei Millionen Euro ausstehenden Lohn.

Barbara Schmidt-Mattern im Gespräch Ulrich Gineiger | 25.06.2014
    Ansicht der Kölner Zentralmoschee, eines geschwungenen Gebäudes mit Kuppel aus Beton und Glas, davor Autos auf einer Straße und ein Baustellenschild
    Baufirma und Bauherr streiten sich seit Jahren über Mängel an der Kölner Zentralmoschee. (dpa / Oliver Berg)
    Das Oberlandesgericht gab den Parteien in dem Berufungsverfahren zunächst Zeit für Stellungnahmen. Danach wird aller Voraussicht nach im Herbst eine aufwendige Beweiserhebung beschlossen. Das komplexe Verfahren beginne faktisch wieder von vorne, es stehe "im Grunde ganz am Anfang", sagte ein Gerichtssprecher.
    Die Baufirma Nuha fordert rund zwei Millionen Euro ausstehenden Werkslohn, war aber in der ersten Instanz gescheitert. Der Bauherr, der türkisch-islamische Kölner Verein Ditib, hält Nuha dagegen für überbezahlt. Er beklagt mehr als 2.000 Baumängel an dem bundesweit größten Moscheekomplex. Ditib hatte die Baufirma und auch den Architekten Paul Böhm 2011 entlassen.
    Eigentlich sollte der Bau 2012 eröffnet werden, das verzögert sich seitdem aber immer wieder.
    Das Gespräch mit unserer Landeskorrespondentin Barbara Schmidt-Mattern können Sie durch einen Klick auf die Überschrift nachhören.