Dienstag, 19. März 2024

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Energiekrise im Sport
Landesminister Ebling fordert Härtefallregelung für Sportvereine

Gelten die Erleichterungen bei den Energiekosten auch für Sportvereine? Diese Frage war nach den Bund-Länder-Beschlüssen nicht eindeutig beantwortet. Michael Ebling, Vorsitzender der Sportministerkonferenz, sagt nun: Die Hilfen gelten. Allerdings bräuchten energieintensive Sportarten weitere Hilfe.

Michael Ebling im Gespräch mit Maximilian Rieger | 05.11.2022
Junge in warmer Kleidung sitzt in einer Umkleidekabine
Frieren beim Hallensport: Wegen der Energiekosten ist die Temperatur in vielen Sporthallen abgesenkt. (IMAGO / Eibner / IMAGO / Eibner-Pressefoto)
Wie jeder andere gesellschaftliche Bereich, sei auch der Sport in der Krise unter Druck, sagt Michael Ebling (SPD), Innen- und Sportminister von Rheinland-Pfalz. Er hat nach dem Treffen der Sportministerinnen und –minister von Bund und Ländern aber auch eine gute Nachricht: „Ich glaube, die große Last, die kann von den Schultern der Vereine - der vielen tausend Vereine in Deutschland - genommen werden.“

Beschlusstext musste interpretiert werden

Die Gas- und Strompreisbremse gälten nämlich auch ohne kompliziertes Antragsverfahren für Sportvereine. Energie werde damit verbilligt. Dass es diese Garantie geben würde, war nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mit Kanzler Scholz nicht ganz klar. Etwas Interpretation des Beschlusstextes habe es dafür schon gebraucht, sagt Ebling schmunzelnd. Dabei habe aber Bundesinnenministerin Faeser geholfen. Im Dezember müssten nun auch die Vereine ihren Gasabschlag nicht zahlen.
Das Bezugsjahr 2021 für die Berechnung der Hilfen bei den Energiekosten könnte aber für einige Vereine problematisch sein, weil damals wegen Corona-Einschränkungen vieles nicht stattfinden konnte und so unfreiwillig Energie gespart wurde.

Keine hundertprozentige Gerechtigkeit, aber schnelle Mechanismen

In den aktuellen Zeiten werde man allerdings keine hundertprozentige Gerechtigkeit finden, sagt Ebling: „Aber was wir finden können - und ich bin froh, dass das gelungen ist mit der MPK und mit der Bundesregierung - nämlich schnelle Mechanismen, die wirken. Und erst einmal wirken sie für alle.“ Möglicherweise müssten Länder und Kommunen den Vereinen nochmal helfen. Rahmenbedingungen, um gut durch den Winter zu kommen, seien aber nun gegeben.
Für den Fall, dass die Entlastungen nicht ausreichen, sieht der MPK-Beschluss auch vor, dass Unternehmen weitere Hilfen bekommen können - genannt werden zum Beispiel Krankenhäuser.
Der Deutsche Olympische Sportbund fordert, dass diese Härtefallregelung auch für den Sport gelten soll. Das unterstützt Ebling für besonders energieintensiven Sport, der Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Eishallen braucht. Das sei bisher in den Beschlüssen von Bund und Ländern nicht vorgesehen. Ebling sagt:
„Deshalb ist es dann umso wichtiger, dass die Sportministerinnen und Sportminister aller Länder noch mal unisono gesagt haben: Wir wollen, dass der Bund diese Sportvereine auch in die Härtefallregelung mit reinnimmt. Das halten wir auch für angemessen.“
Eigentlich sind die Länder für den Breitensport zuständig. Die aktuellen Probleme mit Geldern des Bundes zu behandeln, hält Ebling aber für sinnvoll, weil es sich um eine nationale Krise handle und es eine Aufgabe der gesamten Nation sei. Kommunen könnten dennoch spezifisch einzelnen Vereinen helfen, die durch die Coronapandemie ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand stünden.

Zukünftig Förderung für Vereine, die sanieren

Zukünftig will Ebling Vereine durch Förderprogramme dabei unterstützen, Gebäude besser zu dämmen, Photovoltaikanlagen auf Hallendächern zu installieren oder generell energetisch zu ertüchtigen. Sportvereine, die energetisch sanierten oder in Richtung Klimaneutralität gingen, sollten Förderung bekommen.