Schleswig-Holstein
Neue Verordnung soll freilaufende Katzen besser schützen

Als erstes Flächenland hat Schleswig-Holstein eine Katzenschutzverordnung beschlossen.

    Eine Gruppe wild lebender Katzen wird auf der Straße gefüttert.
    In Schleswig-Holstein sollen freilaufende Katzen besser geschützt werden (Archivbild). (AFP / Arun Sankar)
    Wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte, müssen alle freilaufenden Hauskatzen ab einem Alter von fünf Monaten bis spätestens Ende des Jahres kastriert, gechippt und registriert werden. Damit sollten die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt und der Tierschutz gestärkt werden, hieß es. Das Land wolle auch künftig wilde, herrenlose Katzen kastrieren.
    Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Zuvor hatte Hamburg zum 1. Januar eine Katzenschutzverordnung in Kraft gesetzt.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.