Klage gegen den Staat
Neuer Prozess um Schadenersatz nach Absturz einer Germanwings-Maschine 2015

Mehr als elf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen beginnt heute ein neuer Prozess. Wie das Landgericht Braunschweig mitteilte, haben 30 Hinterbliebene Ansprüche auf Schmerzensgeld von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet.

    Grab- und Gedenkstätte für die Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine, im Hintergrund Kränze.
    Grab- und Gedenkstätte für die Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine, im Hintergrund Kränze. (picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd)
    Sie werfen dem Luftfahrtbundesamt vor, die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend überwacht und damit seine Amtspflichten verletzt zu haben. Der Mann war Ermittlungen zufolge psychisch krank und hätte nicht fliegen dürfen. Er hatte das Flugzeug im März 2015 absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen gelenkt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
    Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrtbundesamt dort seinen Sitz hat. Schadenersatzklagen von Angehörigen gegen die Fluggesellschaft Lufthansa waren gescheitert.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm

    Klage von Germanwings-Angehörigen – „Damit das Leben nicht sinnlos war“
    Diese Nachricht wurde am 28.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.