
Sie werfen dem Luftfahrtbundesamt vor, die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend überwacht und damit seine Amtspflichten verletzt zu haben. Der Mann war Ermittlungen zufolge psychisch krank und hätte nicht fliegen dürfen. Er hatte das Flugzeug im März 2015 absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen gelenkt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrtbundesamt dort seinen Sitz hat. Schadenersatzklagen von Angehörigen gegen die Fluggesellschaft Lufthansa waren gescheitert.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 28.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
