
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wollte zur Landratswahl im Kreis Friesland antreten, der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Bothe als Landrat von Lüneburg kandidieren. Die zuständigen Wahlausschüsse ließen sie jedoch nicht zur Wahl zu. Zur Begründung hieß es, es gebe Zweifel, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würden. Dagegen gingen die Politiker vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg beziehungsweise Lüneburg vor.
Die Richter erklärten nun jedoch, Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden. Auch offensichtliche Verfahrensfehler bei der Entscheidung der Wahlausschüsse stellten die Gerichte nicht fest. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 17.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
