
Es ging um kritische Äußerungen des CDU-Politikers in der ZDF-Sendung "Markus Lanz". Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden, begründete die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts ihre Entscheidung. Günther habe sich im konkreten Fall in seiner Funktion als Parteipolitiker geäußert. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Günther hatte in einer Debatte um Social-Media-Verbote gesagt: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind" und "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei." Nius und sein Umfeld hatten empört reagiert. Vor allem in Sozialen Medien wie X legten viele Günthers Worte als Befürwortung von Zensur aus. Mehrere Medien brachten kritische Kommentare zu den Aussagen Günthers.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
