Eine Ordnungsverfügung aus dem Jahr 2019 sei rechtswidrig gewesen, stellten die Richter in Leipzig fest. Sie revidierten damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Beide Instanzen hatten der Stadt Recht gegeben. Auf Plakaten der rechtsextremen Partei zur damaligen Europawahl stand unter anderem die Aussage "Migration tötet". Die Aussage sei mehrdeutig, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit müsse man jene Interpretation zugrunde legen, die gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Diese Nachricht wurde am 27.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.