USA
Oberster Gerichtshof kippt Trumps Zölle teilweise

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat die von Präsident Trump verhängten Zölle teils für unrechtmäßig erklärt. Konkret geht es um Einfuhrzölle unter anderem gegen die EU, die Trump auf Grundlage eines Notstandgesetzes aus dem Jahr 1977 erhoben hatte. Der Präsident habe hierbei seine Befugnisse überschritten.

    US-Präsident Donald Trump steht an einem Rednerpult an einem Mikrofon und hält eine Tafel, auf der die Zölle für verschiedene Länder festgehalten sind.
    US-Präsident Donald Trump kündigt während einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses am 2. April 2025 in Washington neue Zölle an. (picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Mark Schiefelbein)
    Damit bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz. Geklagt hatten mehrere Unternehmen sowie zwölf Bundesstaaten. Die US-Verfassung gewährt dem Kongress die Befugnis, Steuern und Zölle zu erheben - nicht dem Präsidenten. Trump hatte sich stets auf den "International Emergency Economic Powers Act" berufen, um die meist ungewöhnlich hohen Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen.
    Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren, wurde in der Zeit vor Trump aber nur für Sanktionen und nicht für Zölle genutzt. Der Anwalt der Regierung in Washington hatte unter anderem erklärt, dass eine Aufhebung der Zölle durch den Supreme Court katastrophale Folgen für die Wirtschaft und die nationale Sicherheit haben könnte.

    Unterschiedliche Bewertungen zum "Notstand"

    Trump hatte argumentiert, ein dauerhaftes Ungleichgewicht im internationalen Handel gefährde die nationale Sicherheit und sah den Notstand im Land deshalb als erfüllt an. Bereits während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Sichtweise der Regierung.
    Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung hielten die Richter fest, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. Und in Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen.

    Dreistellige Milliardensumme

    Offen blieb zunächst die Frage, was mit den bisher eingenommenen Geldern geschehen wird und inwieweit sie möglicherweise zurückgezahlt werden müssen. Ökonomen ⁠schätzen, dass die auf Grundlage dieses ⁠Gesetzes eingenommenen Zölle einen Wert von über 175 Milliarden Dollar haben könnten.
    Auch war nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf Zölle auswirkt, die im Rahmen von Handelsabkommen vereinbart wurden. Unter anderem die Europäische Union hatte solch eine Übereinkunft mit den Vereinigten Staaten geschlossen, um die zunächst angedrohten und noch deutlich höheren Sonderabgaben zu umgehen. Seit Anfang August gilt nun ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.
    Finanzminister Bessent kündigte an, die Regierung werde andere rechtliche ​Begründungen prüfen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump selbst hatte für ‌den Fall ⁠einer Niederlage vor Gericht einen "Plan ‌B" in Aussicht ⁠gestellt, ohne dies genauer zu erläutern.
    Diese Nachricht wurde am 20.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.